Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Startlane – ein Angebot der Bullhornlab e.K.
Stand: 16.03.2026
Bullhornlab e.K.
Inhaber: Sebastian Werner
Marienstr. 19
90402 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: hello@startlane.de
Impressum / rechtliche Kontaktadresse: sebastian@bullhornlab.de
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen der Marke Startlane, einem Angebot der Bullhornlab e.K., Inhaber Sebastian Werner, gegenüber Kunden.
1.2 Das Angebot von Startlane richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde sichert mit seiner Anfrage und spätestens mit Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Startlane ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Leistungen von Startlane
2.1 Startlane bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Landingpage Sprint
- Funnel / Waitlist Sprint
- Website Sprint
- Lean Web-App Sprint
- optionales Hosting und technische Bereitstellung
- ergänzende oder zugehörige Zusatzleistungen nach individueller Vereinbarung
2.2 Maßgeblich für Art, Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ist ausschließlich das individuelle Angebot von Startlane einschließlich etwaiger Anlagen sowie diese AGB.
2.3 Angaben auf der Website, in Präsentationen, Preisübersichten oder Paketseiten dienen der allgemeinen Leistungsbeschreibung und stellen kein verbindliches Angebot dar.
2.4 Startlane schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierten Conversions, Umsätze, Leads, SEO-Rankings, technische Zulassungen, Investorenerfolge oder sonstigen Geschäftsergebnisse.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Materialien ist unverbindlich.
3.2 Der Kunde stellt zunächst eine Anfrage. Auf dieser Grundlage erstellt Startlane bei Interesse ein individuelles Angebot.
3.3 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Kunden und anschließende Bestätigung durch Startlane, oder
- ausdrückliche Auftragsbestätigung durch Startlane in Textform, oder
- Beginn der Leistungserbringung durch Startlane nach Annahme des Angebots
3.4 Individualabreden und Angaben im Angebot gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt Startlane alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
- Kontext und Projektziel
- Designwünsche und Stilrichtungen
- Logos, Bildmaterial, Videos, Brand Assets
- Texte oder Textbausteine, soweit nicht anders vereinbart
- Firmenangaben, Kontaktangaben, rechtliche Pflichtangaben
- Zugänge, Freigaben und technische Informationen
- sonstige projektbezogene Wünsche und Anforderungen
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Informationen frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen und keine Gesetze verletzen.
4.3 Verzögerungen, Mehraufwände oder Einschränkungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt, gehen nicht zulasten von Startlane. Vereinbarte Fristen verschieben sich in einem solchen Fall angemessen.
4.4 Soweit der Kunde Rechtstexte, Pflichtangaben oder regulatorisch sensible Inhalte nicht selbst oder über fachkundige Berater bereitstellt, kann Startlane unterstützend Entwürfe oder KI-gestützte Vorlagen einarbeiten. Eine rechtliche Prüfung oder Gewähr für rechtliche Vollständigkeit, Aktualität oder Wirksamkeit ist damit nicht verbunden.
5. Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzleistungen
5.1 Startlane erbringt nur die Leistungen, die im individuellen Angebot ausdrücklich genannt sind.
5.2 Leistungen, Wünsche oder Anforderungen, die im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten.
5.3 Änderungen des Leistungsumfangs, nachträgliche Erweiterungen, zusätzliche Seiten, neue Funktionen, Integrationen, zusätzliche Sprachen, zusätzliche Abstimmungsschleifen oder sonstige Änderungswünsche können zu Mehrkosten und Zeitverschiebungen führen.
5.4 Startlane ist berechtigt, für Zusatzleistungen ein ergänzendes Angebot zu erstellen oder die Umsetzung von einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abhängig zu machen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
6.2 Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gilt:
- bei kleineren Projekten und festen Sprint-Paketen: 100 % Vorkasse
- bei größeren Projekten oder individuell vereinbarten Leistungen: 50 % bei Beauftragung, 50 % vor Übergabe, Veröffentlichung oder produktiver Nutzung
6.3 Startlane ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse zu beginnen.
6.4 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Startlane ist in diesem Fall berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückzuhalten.
7. Termine, Fristen und Projektablauf
7.1 Angegebene Umsetzungszeiten, Lieferfristen oder Sprint-Dauern sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
7.2 Fristen beginnen grundsätzlich erst, wenn
- der Vertrag zustande gekommen ist,
- die vereinbarte Anzahlung oder Vorkasse eingegangen ist,
- und sämtliche für den Projektstart erforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben vollständig vorliegen.
7.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, ausbleibender Freigaben, verspäteter Zulieferungen, Drittanbieterproblemen oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Startlane verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8. Korrekturen, Freigaben und Abnahme
8.1 Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, beinhaltet jedes Paket eine (1) kostenfreie Korrekturschleife innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
8.2 Weitere Korrekturschleifen, Änderungswünsche oder Überarbeitungen sind gesondert zu vergüten.
8.3 Der Kunde hat bereitgestellte Entwürfe, Vorschauen, Staging-Versionen, Zwischenstände oder sonstige Liefergegenstände zeitnah zu prüfen und freizugeben oder konkret in Textform zu beanstanden.
8.4 Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn
- der Kunde sie ausdrücklich freigibt,
- oder der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche, nachvollziehbar beschriebene Mängel in Textform rügt,
- oder der Kunde die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht, live schaltet oder Dritten gegenüber als final verwendet.
8.5 Unwesentliche Abweichungen, rein geschmackliche Unterschiede oder bloße Meinungsänderungen des Kunden stellen keinen Mangel dar.
9. Freiwillige Fairness-Garantie / Geld-zurück-Regel
9.1 Startlane gewährt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die nachfolgende Fairness-Garantie. Diese besteht zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Rechten und kann von Startlane in künftigen Verträgen geändert werden; für bereits geschlossene Verträge gilt jeweils die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
9.2 100 % Rückerstattung
Entscheiden sich die Parteien vor Beginn der inhaltlichen Umsetzung, dass keine Zusammenarbeit stattfinden soll, erstattet Startlane bereits geleistete Vergütungen vollständig zurück, soweit noch keine inhaltliche Projektarbeit aufgenommen und keine gesondert zu vergütenden Dritt- oder Fremdkosten angefallen sind.
9.3 50 % Rückerstattung
Stellen die Parteien nach Projektstart, aber vor der ersten abnahmefähigen Teillieferung fest, dass das Projekt fachlich, organisatorisch oder kommunikativ nicht sinnvoll fortgeführt werden kann, erstattet Startlane auf Wunsch des Kunden 50 % der bereits für das jeweilige Projekt gezahlten Vergütung, soweit keine darüber hinausgehenden Dritt- oder Fremdkosten angefallen sind.
9.4 Keine freiwillige Geld-zurück-Garantie ab erster abnahmefähiger Teillieferung
Ab dem Zeitpunkt der ersten abnahmefähigen Teillieferung oder ersten nutzbaren Projektfassung besteht keine freiwillige Geld-zurück-Garantie mehr. Ab diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen, die vereinbarte kostenfreie Korrekturschleife sowie die gesetzlichen Mängelrechte im Rahmen dieser AGB.
9.5 Rechtsfolge bei Rückerstattung
Im Fall einer Rückerstattung nach dieser Ziffer verbleiben sämtliche Nutzungsrechte, Entwürfe, Konzepte, Codes, Layouts, Texte, Teilstände und Arbeitsergebnisse vollständig bei Startlane. Der Kunde ist nicht berechtigt, entsprechende Zwischenergebnisse oder gelieferte Bestandteile zu verwenden, weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
9.6 Kein Rückerstattungsgrund
Bloßes subjektives Nichtgefallen nach abnahmefähiger Teillieferung, nachträgliche Meinungsänderungen oder vom Angebot nicht umfasste Zusatzwünsche begründen keine Rückerstattungspflicht.
10. Nutzungsrechte
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, räumt Startlane dem Kunden an den individuell für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck ein.
10.2 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Startlane.
10.3 Nicht auf den Kunden übertragen werden Rechte an:
- allgemeinen Methoden, Konzepten und Workflows von Startlane
- bestehenden Templates, Komponenten, Bibliotheken oder Frameworks
- Drittanbieter-Software, Open-Source-Bestandteilen oder Tools
- vorbestehenden Assets von Startlane oder Dritten
10.4 Soweit Drittanbieter-Lizenzen, Plattformbedingungen oder Open-Source-Lizenzen gelten, hat der Kunde diese zusätzlich zu beachten.
11. Referenznennung
11.1 Startlane ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kundennamens, Logos, eines Screenshots, einer Kurzbeschreibung und eines Links als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Pitch- oder Angebotsunterlagen sowie in Social-Media-Kanälen.
11.2 Der Kunde kann einer Referenznennung aus berechtigtem Interesse in Textform widersprechen. Ein solcher Widerspruch gilt nur für die Zukunft.
12. Drittanbieter, Hosting, Domains und externe Services
12.1 Soweit die Leistung die Einbindung oder Nutzung von Drittanbietern, Plattformen, APIs, Hosting-, Domain-, E-Mail-, Newsletter-, Zahlungs-, Analyse- oder sonstigen Fremdservices umfasst, schuldet Startlane nur die vertraglich vereinbarte Implementierung oder Unterstützung, nicht aber die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder rechtliche Zulässigkeit dieser Drittangebote.
12.2 Änderungen von Bedingungen, Preisen, APIs, Richtlinien oder technischen Voraussetzungen bei Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs von Startlane.
12.3 Drittanbieter-Kosten, Nutzungsgebühren, Lizenzkosten, Domainkosten, Hostingkosten oder Transaktionsgebühren trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
13. Optionales Hosting und technische Bereitstellung
13.1 Startlane bietet auf Wunsch die optionale Zusatzleistung „Hosting und laufende technische Bereitstellung" für von Startlane umgesetzte Websites und Projekte an. Diese Leistung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
13.2 Gegenstand der Hosting-Leistung ist die technische Bereitstellung der von Startlane umgesetzten Website. Es handelt sich nicht automatisch um laufende inhaltliche Pflege, unbegrenzte Weiterentwicklung, Support oder Änderungsservice. Die Domainregistrierung und Domainkosten sind nicht Bestandteil der Hosting-Leistung; die Domain wird grundsätzlich vom Kunden bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. E-Mail-Postfächer, Drittanbieter-Tools, zusätzliche Pflege, gesonderte Wartung oder größere Weiterentwicklungen sind ebenfalls nicht automatisch enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
13.3 Die Vergütung für das optionale Hosting beträgt wahlweise 4,90 € netto pro Monat oder 49,90 € netto pro Jahr, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
13.4 Beim Monatsmodell verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf des laufenden Monats. Beim Jahresmodell beträgt die Laufzeit ein Vertragsjahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres.
13.5 Eine Kündigung ist in Textform ausreichend, beispielsweise per E-Mail.
13.6 Der Kunde hat die für die Bereitstellung oder einen etwaigen Umzug erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere bei Domainzugang, DNS-Freigaben und technischen Freigaben.
13.7 Bei ausbleibender Zahlung kann die Hosting-Leistung nach vorheriger Mahnung oder Ankündigung vorübergehend ausgesetzt werden, soweit dies verhältnismäßig ist.
13.8 Nach Beendigung der Hosting-Leistung ist eine Übergabe oder Migration des Projekts grundsätzlich möglich. Zusätzliche Migrations- oder Umzugsleistungen sind nur gegen gesonderte Vergütung geschuldet, sofern nicht anders vereinbart.
14. KI-gestützte Inhalte und Rechtstexte
14.1 Startlane kann zur Beschleunigung von Arbeitsprozessen KI-gestützte Tools für Entwürfe, Textvorschläge, Strukturierung, Ideation oder ähnliche Hilfsleistungen einsetzen.
14.2 Soweit Startlane rechtliche Texte, Hinweise, Datenschutz- oder Impressumsentwürfe oder ähnliche Inhalte vorbereitet oder einarbeitet, geschieht dies ausschließlich als unverbindliche Arbeitshilfe und nicht als Rechtsberatung.
14.3 Startlane übernimmt für KI-generierte oder auf KI-gestützten Entwürfen beruhende Rechtstexte, Pflichttexte oder regulatorische Inhalte keine Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, solche Inhalte vor produktiver Nutzung fachkundig prüfen zu lassen.
15. Mängelrechte
15.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
15.2 Startlane ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
15.3 Ein Mangel liegt nicht vor bei:
- unerheblichen Abweichungen
- bloß subjektivem Nichtgefallen
- Änderungen durch den Kunden oder Dritte nach Übergabe
- Fehlern, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Inhalten, Daten oder Anweisungen des Kunden beruhen
- Störungen, die durch Drittanbieter, Hosting, Browser, Endgeräte, Plugins, externe APIs oder spätere Fremdeingriffe verursacht werden
15.4 Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform und so konkret wie möglich anzuzeigen.
16. Haftung
16.1 Startlane haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Startlane nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
16.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
16.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Startlane.
16.5 Für Datenverluste haftet Startlane nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden unvermeidbar gewesen wäre.
16.6 Startlane haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Leads, Umsätze, Rankings, Förderungen, Investitionen, Marktchancen oder sonstige mittelbare Folgeschäden, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
17. Vertraulichkeit
17.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
17.2 Dies gilt nicht für Informationen, die
- allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
- bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von Dritten rechtmäßig erlangt wurden,
- oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
18.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Startlane ist ein Angebot der Bullhornlab e.K.